Honorarsicherheit und –Transparenz

Durch die Steuerberatergebührenverordnung in Verbindung mit dem Steuerberatergesetz sind Steuerberater in ihren Honoraren gebunden. So sind in der Gebührenverordnung Mindestgebühren festgelegt, deren Unterschreitung ausdrücklich verboten ist.

Gern sind wir bereit, mit Ihnen vor Auftragsübernahme über unsere Honorare zu sprechen und einen angemessenen Rahmen zu finden, mit dem auch Sie zufrieden sind.

 

Weitere Service-Leistungen: